Was sollte eine sehr gute Zahnzusatzversicherung leisten?

Die Bewertung der Zahntarife in unserem Vergleichsrechner wurde anhand der unten aufgeführten Leistungspunkte vorgenommen. Diese Leistungen sollten in einem sogenannten "Hochleistungstarif" vorhanden sein, um die bestmöglichste Erstattung zu bekommen. Nur Tarife, die diese Leistungspunkte erfüllen, haben eine Bewertung mit 5 Sternen ***** bekommen und wurden als TOP-Tarife eingestuft.

Folgende Punkte sind für einen Hochleistungstarif wichtig:

  • mindestens 80% Erstattung des Rechnungsbetrages (incl. GKV-Leistung)
  • Erstattung mind. bis zum Höchstsatz (3,5) der GOZ
  • Keine Begrenzungen bei Implantaten
  • Keine Begrenzungen bei Inlays
  • Knochenaufbau bei Implantaten sollte enthalten sein
  • Funktionsdiagnostik sollte enthalten sein
  • Zahnbehandlung
  • Keine Sachkostenliste
  • Mindestens 1.000 € mögliche Leistung im ersten Jahr
 

Die Leistungen für Kieferorthopadie sind in der Regel nur für Kinder und Jugendliche wichtig und sind deshalb nicht in die Gesamtbewertung der Qualität der Tarife eingeflossen.

Hier finden Sie Informationen, ob eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll ist und hier unsere Empfehlungen für Kinder-Tarife.

Sie können Tarife mit KFO-Leistungen auch im Tarifrechner filtern und unsere Empfehlungen unter den TOP-Tarifen sehen:

Wichtige Info zum Onlinevergleich und Vertragsabschluss

Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Zahnstatus und ob eine Behandlung angeraten, beabsichtigt oder bereits begonnen ist. Nur so können wir Ihnen im Rechner die richtigen Tarife vorschlagen. Die jeweiligen Anmerkungen finden Sie unter den Fußnoten beim Beitrag am Ende der Tabelle.

Das Gleiche gilt für Ihren Antrag. Füllen Sie diesen wahrheitsgemäß aus, wenn danach gefragt wird. Versuchen Sie nicht, die Versicherung zu beschummeln, das gelingt in den seltensten Fällen. In der Regel fragt die Gesellschaft beim ersten Leistungsfall beim Zahnarzt und/oder Kieferorthopäden an, ob dieser Behandlungsbedarf schon vor Vertragsabschluß bekannt war.

Wenn ja und im Antrag nicht danach gefragt war, gibt es einfach keine Leistung. Sollten Sie aber Fragen im Antrag nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben, kann die Versicherung den Vertrag wegen "vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung" von Beginn an aufheben und sogar die bisher bezahlten Beiträge einbehalten.

Der einzige Tarif, der bei angeratenen, beabsichtigten oder sogar bereits begonnenen Zahnersatzmaßnahmen leistet ist der Tarif ZEZ der ERGO Direkt. Er verdoppelt den Kassenzuschuß bis zu 100% der Gesamtkosten.

 

 

 

 


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